Anknüpfend an die gestrige Theorieschulung ging es heute mit dem zweiten Teil der Luftrechtslehre weiter – Dank meines engagierten Einkaufs bei Conrad Elektro sogar mit funktionierendem Polylux. Besonderes Gewicht lag dabei auf der Unterteilung des Himmels in unterschiedliche Lufträume. Wer darf im Sichtflug wo fliegen, wann besteht die Gefahr, dass ein Jumbo im Instrumentenflug mit einer Sinkrate von bis zu 15m/s aus einer Wolke fällt und und und und. Überaus interessant war der Punkt Versicherungen sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten: Für eine Luftfahrt-Ordnungswidrigkeit werden Bußgelder von 5000-50.000 Euro verhängt. Bei Straftaten können sogar bis zu fünf Jahre Haft drohen. Wenn man beispielsweise mit einem Segelflugzeug, dessen Betriebserlaubnis abgelaufen ist und quasi der Tüff ansteht, fliegt, ist das schon eine Straftat und wird immens teuer. Weniger dramatisch ist es da, wenn man bei einer Außenladung Bauer`s Acker umpflügt, denn für den entstandenen Schaden muss die Haftpflicht aufkommen. Den Abschluss bildete heute die Segelflugbetriebsordnung im allgemeinen und die Flugbetriebsordnung des Flugplatzes Taucha, für den einige Lagebedingte Sonderregelungen gelten, im speziellen.
Als Fluglehrer Uwe wieder mal aus dem Nähkästchen plauderte ergab sich darüber hinaus die Antwort auf die Frage, warum im Schulungsraum zwei eingerahmte Fotos mit irgendwelchen Leuten hängen: Die beiden sind beim Segelfliegen abgestürzt und umgekommen. Ein Restrisiko bleibt immer.