Paragrafenmarathon die Erste

Der Straßenverkehr erstreckt sich in zwei Dimensionen und wird schon durch eine Unmenge an Gesetzen und Verordnungen geregelt. Hebt man vom Boden ab und gibt seiner Bewegung eine dritte Dimension, steigt der Paragraphenwust exponentiell. Dementsprechend ist das ganze zweite Wochenende meiner theoretischen Schulung in der Segelflugausbildung allein dem Komplex Luftrecht vorbehalten. Im ersten Teil der Sitzung quälte uns Fluglehrer Uwe Hölling mit der grundlegenden Struktur des Luftrechts. Vom Grundgesetz über das Luftverkehrsgesetz bis hin zu Luftverkehrs-, Luftverkehrszulassungs- und Luftpersonalverordnung. Dazu hatte er wunderschöne Folien vorbereitet, allerdings gab gab die Lampe des Polylux (für BRD-sozialisierte Mitbürger Overheadprojektor) mittendrin den Geist auf. Weiter ging es mit turnusmäßigen Prüfungen von Fluggeräten, internationalen Luftfahrtorganisationen und Maßeinheiten sowie Verordnungen zum Betrieb von Flugplätzen. Den weitaus größten Teil umfasste die Luftverkehrsordnung, die die grundlegenden Richtlinien für sichere Flüge im immer voller werdenden deutschen Luftraum regelt. Parallele zum Straßenverkehr: es gilt rechts vor links. Verwirrende Abweichung: überholt wird rechts…

Zur Auflockerung streute Uwe alle dreiviertel Stunde einen Fragebogen mit 3-5 Fragen zum eben gehörten Themenkomplex unters lernwillige Volk, das mit den Antworten mehr oder minder brillieren konnte. Kommentar von Uwe: „Wenn ich das nicht mache, pennt ihr mir bloß ein!“

 

Zum Abschluss klärten sich noch einige Unsicherheiten bezüglich meines Vereinsbeitritts: Die endgültige Entscheidung fällt definitiv erst nach dem ersten Flug, wenn ich mir sicher bin, dass meine Ohren mitspielen. Darüber hinaus muss ich im Laufe der nächsten Woche einen Fliegerarzt kontaktieren, um abzuklären, ob ein zu kleines Lungenvolumen die Flugtauglichkeit beeinträchtigt. Wenn ja, könnte das meine „Pilotenlaufbahn“ schneller beenden als mir das lieb ist. Nun ja, kommt Zeit, kommt Rat.

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