Es gibt sicher nur ganz ganz wenige Segelflieger, die ihre erste Lizenz nicht ein einziges Mal benutzt – also mit ihr als vernatwortlicher Pilot ein Flugzeug gesteuert – und bereits ihre zweite Lizenz bekommen haben. Kann sein, dass ich sogar der einzige bin, ist aber tatsächlich so. Hintergrund ist die nachträglich eintragung der Startart „Flugzeugschlepp“.
Meine praktische Luftfahrerprüfung hatte ich am 2. November mit vier Flügen erfolgreich hinter mich gebracht. Allerdings wies mein Prüfer darauf hin, dass nach aktueller Rechtslage die Lizenz nur noch in den Startarten ausgestellt wird, in denen auch die Prüfung geflogen wurde. Hieße bei mir, dass trotz Nachweis von mindestens fünf F-Schlepps mit Lehrer und zehn im Alleinflug ich lediglich eine Lizenz mit der Startart Windenstart ausgestellt bekäme. Ich hab das ganze grummelnd erstmal geschluckt, denn weiteren Zeitverzug konnte ich mir angesichts des bevorstehenden Ablaufs meiner Theorieprüfung nicht leisten. Ob ich die ganze F-Schleppausbildung nochmal machen musste oder die Flüge später anerkannt würden, konnte der Prüfer nicht sagen, er vermutete aber ersteres.
Nach ein bisschen Diskussion bei Facebook, wo manch einer meinte, dass nur Starts zählen, die man als PIC gemacht hat, andere hingegen sicher glaubten, dass die Flüge zählen, habe ich die Probe aufs exempel gemacht, den Antrag ausgefüllt, von meinem ausbildungsleiter abstempeln lassen und zur Behörde geschickt. Drei Wochen später kam ein schwerer Brief mit neuer Lizenz samt zweier eingetragener Startarten und einer Zahlungsaufforderung über 25 Euro. Ich hab gegrinst wie mit nem Kleiderbügel im Mund.
An dieser Stelle für alle, die künftig vor dem gleichen Problem stehen, die Rechtslage:
Die Vorschriften sidn in der EU-Verordnung Nr. 1178/2011 zu finden
FCL.130.S
Startarten